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AGB Coaching und Interim-Management

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Ahoi-Sailing, als Tochterunternehmen der Ahoi-Coaching GmbH.

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Ausbildungs- und Törnvertrages. Ihr Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen in den Vertrag (Auftragsbestätigung) bestätigen Sie mit Ihrer Anmeldung.

1. Vertragsschluss

Die Angebote auf unserer Website bzw. in unseren Prospekten sind freibleibend. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages auf Grundlage unserer Leistungsbeschreibungen und Preisangaben verbindlich an. Die Buchung ist grundsätzlich nur schriftlich per eMail, Brief oder online über die Homepage möglich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung (Auftragsbestätigung) und der Rechnung.

Bitte prüfen Sie die erhaltene Auftragsbestätigung. Für den Fall, dass der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung abweicht und wir Sie auf diese Änderungen hinweisen, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb einer Frist von 10 Tagen die Annahme erklären. Die Annahme kann auch durch Zahlung der Anzahlung, bzw. des Törnpreises erklärt werden.

2. Zahlungsbedingungen

Der Betrag wird nach Erhalt der Rechnung (zusammen mit der Buchungsbestätigung) mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen zu 50% fällig. Die Restzahlung (50%) ist 10 Tage vor Törnbeginn fällig. Die Auftragsbestätigung sichert den Kojen, bzw. Kabinenplatz und verpflichtet ebenso zur Zahlung des gebuchten Törns.

Die jeweiligen Fälligkeitstermine für die Zahlung teilen wir mit der Auftragsbestätigung/Rechnung mit. Ihre Zahlungen auf den Törnpreis sind gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert. 

Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen auch nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, sind wir zum Rücktritt von dem Törnvertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt, es sei denn, es lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.​

3. Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Ausbildungs bzw. Törnbeschreibungen und auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung/Rechnung.

Grundsätzlich sind mit dem Törnpreis die Bereitstellung der Segelyacht AHOI und des Skippers sowie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen abgegolten. Die Kaution zur Absicherung von für Schäden am Schiff stellen wir ebenfalls für Sie. Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. eigenständige Unternehmen vor Ort, Miete von Fahrrädern oder anderen Sportgeräten oder Veranstaltern gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Vertrages. 

Falls der Teilnehmer einzelne Törnleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20 % (mind. jedoch 25,- EUR p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.​

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von der Törnbeschreibung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigen.

Dazu gehören z.B. Wechsel auf ein gleich- oder höherwertiges Schiff, Änderungen fixer Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von nicht vorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- und Witterungsgründen ergeben können. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Törndauer, der Törnzeit und anhand des Törnpreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind. Wir werden dem Teilnehmer ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Ergeben sich Routen und Zeitpläne nicht bereits aus der Törnbeschreibung, werden sie vom Schiffsführer in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Abweichungen hiervon, die der Skipper aus seemännischen, nautischen oder ausbildungstechnischen Gründen für erforderliche hält, sind jederzeit möglich, ohne dass hierdurch ein Reisemangel begründet wird.

Preiserhöhungen seitens des Veranstalters aufgrund der Erhöhung von zum Beispiel Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Törnleistungen, Touristenabgaben, Hafengebühren oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sind in Höhe bis 8 % des Törnpreises bis 20 Tage vor Abreise möglich.

5. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Törnbeginn von dem Törn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt unter Angabe der Auftragsbestätigungsnummer schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Törnpreis, können aber gem. §651 h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Törnvorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

Bei einem Rücktritt von Segelreisen bis zum 

ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
ab 10. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt und danach 100% des Reisepreises.

6. Umbuchungen

Soll auf Ihren Wunsch nach dem Zustandekommen des Törnvertrages eine Leistungsänderung hinsichtlich des Törntermins, des Ziels oder des Ortes des Törnantritts vorgenommen werden (Umbuchung), was eine Änderung des Törnpreises nach sich ziehen kann, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Vorgang.

Soll eine Ersatzperson (Dritter) an Stelle eines gebuchten und bestätigten Teilnehmers den Törn antreten, bedarf es dazu einer Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die Änderung eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Vorgang zu erheben. Ein Nachweis, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Tritt eine Ersatzperson in den Törnvertrag ein, so haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson für den anteiligen Törnpreis und die durch die Anmeldung der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten gesamtschuldnerisch.

7. Rücktritt und Kündigung durch Ahoi-Sailing

Wir sind berechtigt, von dem Törnvertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren.

Solche Umstände sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, schweres Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes und Unmöglichkeit des Ersatzes.

Wir sind berechtigt, den Törn bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn abzusagen und von dem Törnvertrag zurückzutreten, wenn die in der Törnbeschreibung angegebene Mindesteilnehmerzahl (in der Regel 2 Personen) nicht erreicht ist.

In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Törn ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, einen solchen Törn aus unserem aktuellen Leistungsumfang anzubieten. Sofern der Teilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einem gleichwertigen Törn keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Törnpreis zurück.

​Weiterhin ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn wir die Durchführung des Törn nach Abmahnung des Teilnehmers seitens Ahoi-Sailing / Ahoi-Coaching GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behalten wir den Anspruch auf den Törnpreis; müssen uns aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.

Ebenso steht uns eine Kündigung frei bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung des Törn infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Törn noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies kann bei Segel- und Ausbildungsreisen ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn

  1. der Teilnehmer nicht in der Lage ist, den Törn anzutreten oder fortzusetzen aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen.

  2. der Teilnehmer nur mit einer Hilfsperson antreten kann, diese aber nicht vorhanden ist.

  3. von Nachteil für die Sicherheit oder die ungestörte Reisedurchführung der anderen Teilnehmer, Mannschaft oder Schiffes ist oder sein könnte.

In einem solchen Fall sind wir nicht verpflichtet, den Törnpreis zurück zu zahlen. Kosten und Auslagen für die Ausschiffung und außerplanmäßige Heimreise fallen in einem solchen Fall dem Teilnehmer zur Last.

8. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Dienstleisters für die gewissenhafte Durchführung von Segel- und Ausbildungstörns und die Richtigkeit der Beschreibungen und der angegebenen Dienstleistungen.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt:

  1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder

  2. soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des unseres Verschuldens verantwortlich sind.

Zur Abdeckung von Schäden am Schiff stellen wir die Kaution. Eine Gemeinschaftshaftung der Crew für Schiffschäden findet nicht statt. Für Schäden, deren Verursacher feststeht, haftet grundsätzlich der Verursacher selbst.

Wir haften nicht für Sachschäden und Verlust, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, insbesondere nicht an persönlicher Ausrüstung und an persönlichem Gepäck. Wie empfehlen Ihnen, eine Reisegepäck-Versicherung abzuschließen.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an uns mitzuteilen.

Sie erreichen uns durchgängig unter +49 175 251 8 250 sowie per eMail an info@ahoi-coaching.de, sofern wir uns in der Mobilfunkabdeckung befinden. 

Kommt ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 

10. Geltendmachung von Ansprüchen

Der Teilnehmer hat dem Veranstalter einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die in § 651 m bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach §651 n Schadensersatz zu verlangen.

11. Verjährung

Der Teilnehmer und die Ahoi-Sailing / Ahoi-Coaching GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche aus angezeigten Mängeln eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, die  (BGB § 651 i und j). Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Veranstalter schuldhaft falsch informiert. Wir informieren in den Törnausschreibungen über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweisen auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach Törnanmeldung geändert werden sollten.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

13. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit

An einem Streitbeilegungsverfahren werden wir nicht teilnehmen. Bei Streitigkeiten wäre die    Verbraucherschlichtungsstelle Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Ref. 216 
Postfach 80 01, 53105 Bonn

Telefon: 030 22480-590 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr) 
Telefax: 030 22480-518
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

zuständig.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegendenAGB.

15. Allgemeines

Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall desTeilnehmers wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.

Der Teilnehmer kann die Ahoi-Sailing / Ahoi-Coaching GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Ahoi-Sailing / Ahoi-Coaching GmbH gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ahoi-Sailing / Ahoi-Coaching GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg/Deutschland.

Stand: Mai 2018